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Präambel
Der Hundeservice Kuestenpoten ist ein Dienstleistungsunternehmen, das sich zur Aufgabe gemacht hat, den Bedürfnissen von Menschen mit Hunden zu dienen. Dabei ist uns
das sorgenfreie Zusammenleben zwischen Hundehaltern mit ihren Tieren ebenso wichtig,, wie das Gesamtgesellschaftliche Miteinander zwischen eben diesen Hundehaltern
und Nichthundehaltern, mit ihren oft auch verständlichen Ansprüchen und Vorstellungen. Die Artgerechte Haltung , der Tierschutz und das Wohl von Hunden liegen uns
ebenso am Herzen, wie auch die Bedürfnisse der Hundehalter, die oft aus beruflichen Gründen nur mit unserer Hilfe Hunde halten können.
Für einen reibungslosen Umgang im Geschäftsleben miteinander bedarf es ein in Schriftform vorliegendes Regelwerk, hierzu dienen diese AGBs. Das Wort Vertrag kommt von
Vertragen und das soll die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung mit dem Hundeservice Kuestenpoten sein. Zu nicht mehr oder weniger sind die nachfolgenden Zeilen gedacht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundeservice Kuestenpoten
Stand 01.01.2017
Geltungsbereich/Begriffsbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Hundeservice Kuestenpoten und deren Kunden im Rahmen aller erbrachten
Leistungen und Lieferungen des Hundeservice Kuestenpoten, z.B. Hundetraining, zeitweise Betreuung von Hunden , Hundepension, usw.
Im Folgenden sind die Begriffsbestimmungen dieses Vertrages definieren, sie gelten für das gesamte Vertragswerk.
Der Hundeservice Kuestenpoten wird im folgenden kurz Hundeservice genannt.
Kunde im Sinne dieser AGBs ist derjenige, der eine Leistung des Hundeservice bestellt, oder in Anspruch nimmt.
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Hundeservice verbleibt.
Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung
des Hundeservice verbleibt.
Dauerbetreuung bedeutet, der Kunde bucht die Betreuung seines Hundes für bestimmte festgelegte Wochentage mit regelmäßiger Wiederholung.
Hundetraining ist das Training des Hundes und Hundehalters im Einzel-, oder Gruppenunterricht.
Gerichtsstand ist Kiel.
Vertragspartner/-Abschluss
Vertragspartner sind Der Hundeservice Kuestenpoten und der Eigentümer/Halter des Hundes. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hundeservice
Kuestenpoten gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundeservice
Kuestenpoten eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Hunde, die noch nicht beim Hundeservice zur Betreuung, oder im Training waren, müssen vor einem Aufenthalt beim Hundeservice vorgestellt werden (siehe
Punkt 3 Erstgespräch). Bei diesem Termin wird entschieden, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt beim Hundeservice physisch und psychisch in der Lage ist.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Hundeservice den Europäische Haustierpass des Hundes und eine Kopie der gültigen Hundehaftpflichtversicherung vorzulegen. Der
Hund muss immer eine gültige Steuermarke tragen.
Der Hundeservice bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung
gewünschten Leistungen mit.
Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Betreuung des Hundeservice gegebenen Hundes, kommt erst zustande, wenn der Hundeservice dem
Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche
vor dem Abgabetermin des Hundes im Voraus vollständig gezahlt hat.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden da. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn Der
Hundeservice dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen.
Wird ein Hund zur Dauerbetreuung angemeldet, so erfolgt dies für die vereinbarten Wochentage in regelmäßig wiederkehrenden Abständen, bis der Kunde die
Dauerbetreuung widerruft.
Der Widerruf zur Dauerbetreuung muss mit einer Frist von einer Woche zum letzten gewünschten Termin schriftlich beim Hundeservice eingegangen sein. Bei
nicht fristgerechten Widerruf der Dauerbetreuung verlängert sich die Dauerbetreuung um eine Woche gerechnet vom Eingang des Widerrufs.
Die Zahlung der für die Dauerbetreuung anfallenden Kosten sind vom Kunden jeweils vor Beginn des Monats im Voraus zu zahlen. Nimmt der Kunde einen
einzelnen vereinbarten Tag zur Dauerbetreuung des Hundes nicht in Anspruch, so muss er dies dem Hundeservice mindestens 24 Std. vorher bekannt geben.
Wurde für einen fristgerecht abgesagten Termin bereits gezahlt, so wird dieser Betrag im folgenden Monat verrechnet
Möchte der Kunde die Dauerbetreuung für einen bestimmten Zeitraum aussetzen, z.b. bei Urlaub usw., so muss der Kunde dem Hundeservice den Zeitraum des
Aussetzens mit einer Frist von einer Woche vor dem ersten Aussetztermin schriftlich mitteilen. Bei nicht fristgerechten Eingang des Aussetzwunsches zur
Dauerbetreuung verlängert sich die Dauerbetreuung um eine Woche nach Eingang des Aussetzwunsches.
Erstgespräch
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension, bzw. des Hundetrainings im Erstgespräch vom Hundeservice eingehend informiert.
Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
Der Besuch des Hundeservice ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter
trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung
gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine
Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
Krankheiten, physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche
Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
Impfungen, Krankheiten und Tod
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes im Hundeservice, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen
Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes
vorzulegen, eine Kopie wird beim Hundeservice hinterlegt.
Besitzt der in den Hundeservice gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist Der Hundeservice berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag
zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich
zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hundeservice übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes beim Hundeservice außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für
andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen
Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich Der Hundeservice
Kuestenpoten vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden
vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hundeservice übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz
hierzu aus.
Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende
Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Der Hundeservice übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit
Parasiten kommen. Für diesen Fall kann vom Hundeservice keine Haftung übernommen werden.
Der Hundeservice übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Dies gilt für Erkrankungen und Verletzungen ebenso, wie für die
Aufnahme von giftigen oder unverträglichen Gegenständen oder Futter. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen
der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen.
Der Hundeservice ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller
Höhe durch den Hundehalter übernommen.
Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen
Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird Der Hundeservice einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die
Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
Leistungen
Der Hundeservice verpflichtet sich, den ihm anvertrauten Hunden bei Tagesbetreuung, Dauerbetreuung und Hundepension artgerecht und zu seinem Wohlergehen
aufzunehmen. Ausreichend Auslauf, angemessene Fütterung, ständiger Zugang zu frischem Wasser werden hierbei ebenso gewährleistet, wie auch der
angemessene Umgang mit Artgenossen und Menschen. Dabei wird auch auf Verträglichkeit der Hunde untereinander geachtet. Sollte es trotzdem einmal zu
Verletzungen kommen, so sind die Vereinbarungen von 4. ff. zu beachten.
Das Hundetraining erfolgt im Gruppenunterricht, oder Einzelunterricht auf dem Hundeplatz des Hundeservice, oder an vorher in Absprache festgelegtem Ort.
Der Kunde ist verpflichtet für das Hundetraining, die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundeservice zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundeservice an Dritte
und für notwendige Tierarztbesuche, ohne vorherige Absprache mit dem Halter.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Hundeservice allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so wird dieser der allgemein gültigen Preisliste des
Hundeservice angepasst.
Die Preise können vom Hundeservice ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen
des Hundeservice oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und der Hundeservice dem zustimmt.
Leistungsstornierung sind dem Hundeservice bei der Tagesbetreuung spätestens 24 Std. vor Beginn des jeweilig vereinbarten Bringtermins, bei der Hundepension
und Dauerbetreuung spätestens 7 Tage vor dem jeweilig vereinbarten Bringtermin schriftlich bekannt zu geben. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim
Hundeservice. Die Stornierung kann auch per Email auf bernd@kuestenpoten.de erfolgen..
Trainingsstunden sind mindesten 24 Std. vor vereinbarte Trainingsbeginn abzusagen, sonst wird der Betrag im vollem Umfang fällig.
Werden die Stornierungszeiten vom Kunden nicht eingehalten, so kann der Hundeservice den vollen vereinbarten Leistungspreis verlangen.
Freier Auslauf
Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet der Hundeservice dem zu betreuenden Hund ausreichend Aus- und Freilauf, sowohl auf dem
umzäunten Gelände des Hundeservice, als auch bei ausgiebigen Spaziergängen zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund
dabei ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter
ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf und Kontakt bekommt.
Läufige Hündin
Läufige Hündinnen können nicht in die Betreuung genommen werden! Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hundeservice darüber zu informieren, wenn seine
Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Der Hundeservice ist berechtigt, läufige Hündinnen von der Betreuung auszuschließen. Kann der Hundehalter
die Hündin nicht umgehend aus der Betreuung abholen, ist der Hundeservice berechtigt, die Hündin auf Kosten des Hundehalters anderweitig z.B. in einer anderen
Hundepension unterzubringen.
Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses dem Hundeservice
verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden
Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Haftung und Haftungsausschluss
Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle
Bestätigung der Versicherung ist spätestens bei der Abgabe dem Hundeservice zu hinterlegen.
Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundeservice erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu
betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Die Haftung des Hundeservice ist für Schadensersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden ist generell ausgeschlossen, jegliche Nutzung des
Betriebsgeländes und der Betriebseinrichtungen des Hundeservice geschehen auf eigene Gefahr des Kunden.
Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt Der Hundeservice keine Haftung.
Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die Der Hundeservice jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die
Kontaktperson wird durch Der Hundeservice unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der
Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund im Hundeservice
Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der
Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den zum Hundeservice gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung
wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in
Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 7 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.
Der Hundeservice behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
Bring- und Abholzeiten
Grundsätzlich geschieht das Bringen und Abholen der Hunde zur Tagesbetreuung, Dauerbetreuung und Hundepension nach vorheriger Absprache mit dem
Hundeservice.
Der Hundeservice ist nicht verpflichtet die Hunde zu anderen als den abgesprochenen Zeiten anzunehmen oder abzugeben.
Die Kernzeiten für das Abholen und Bringen der Hunde sind von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 19:00 Uhr. Für
Hunde die auf Absprache außerhalb dieser Zeiten gebracht oder abgeholt werden sollen, kann der Hundeservice einen Preisaufschlag von 20 % des vereinbarten
Tagespreises verlangen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Abhol- oder Bringzeit besteht nicht.
Kann der Hundehalter die vereinbarte Abhol- oder Bringzeit nicht einhalten, behält sich Der Hundeservice vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu
bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 7 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
Preise
Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
Die Preise richten sich nach der derzeit gültigen aktuellen Preisliste, diese ist bis zur nächsten Änderung gültig.
Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf folgendes Konto:
Bank: Kieler Volksbank eG BIC: GENODEF1KIL IBAN: DE16210900070052042715 Kontoinhaber: Hundeservice Kuestenpoten
Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche usw. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht
Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich Der Hundeservice das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis
ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur nach Aufforderung durch einen Mitarbeiter des Hundeservice zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des
Betriebsgeländes der Hundeschule und Hundepension grundsätzlich anzuleinen. Jeder Zutritt zum Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen und elektronisch gespeichert
werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Der Hundeservice Kuestenpoten
behält sich vor, während der Betreuung des Hundes Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der
Veröffentlichung dieser Materialien durch den Hundeservice auf der Homepage und anderen Medien wie z.B. Facebook, oder Whatsapp einverstanden. Ist der
Kunde mit dieser Regelung nicht einverstanden, so muss er dies es dem Hundeservice bei Vertragsabschluss mitteilen. Auch kann der Kunde die Zustimmung der
Speicherung und/ oder Veröffentlichung der Daten/Fotos jederzeit widerrufen. Dieser Widerruf ist nur in Schriftform möglich. Der Hundeservice wird nach Eingang
des Widerrufs die bereits veröffentlichte Fotos schnellstmöglich löschen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es in sozialen Netzwerken nicht immer möglich
ist, bereits veröffentlichte Fotos zu löschen.
Ablehnungsrecht
Der Hundeservice hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig, oder ungültig sein, oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen
im Übrigen wirksam. Der Hundeservice und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und
wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.